Die Mallorca-Police und der Auslandsschadenschutz verfolgen unterschiedliche Ansätze, obwohl beide den Haftpflichtschutz im Ausland betreffen. Während die Mallorca-Police die Haftpflichtdeckung eines gemieteten Fahrzeugs im Ausland auf das deutsche Vertragsniveau anhebt, reguliert der Auslandsschadenschutz Schäden nach deutschem Recht – unabhängig davon, ob es sich um das eigene oder ein gemietetes Fahrzeug handelt.
Wer im Ausland fährt, sollte daher genau verstehen, welcher Baustein in welcher Situation greift.
Was leistet die Mallorca-Police konkret?
Die Mallorca-Police ist eine Zusatzklausel innerhalb der Kfz-Haftpflichtversicherung. Sie greift ausschließlich bei der Nutzung eines Mietwagens im Ausland und erhöht die gesetzliche Mindestdeckung des Urlaubslandes auf die im deutschen Vertrag vereinbarte Haftungshöchstgrenze.
Sie ist damit eine reine Differenzdeckung.
Nicht versichert sind:
- Schäden am Mietfahrzeug selbst
- Eigenschäden
- Vollkaskorisiken
Was leistet der Auslandsschadenschutz?
Der Auslandsschadenschutz funktioniert grundlegend anders. Er sorgt dafür, dass ein Schaden im Ausland so reguliert wird, als wäre er in Deutschland passiert – also nach deutschem Schadenersatzrecht.
Das bedeutet:
- Regulierung nach deutschem Haftungsmaßstab
- Direkter Ansprechpartner in Deutschland
- Kein Verweis auf ausländische Mindestdeckungen
Er greift in der Regel auch dann, wenn Sie mit dem eigenen Fahrzeug im Ausland unterwegs sind – nicht nur mit einem Mietwagen.
Der zentrale Unterschied in der Praxis
Der Unterschied zeigt sich besonders deutlich im Schadenfall.
Beispiel 1: Mietwagen in Griechenland
Sie verursachen mit einem Mietwagen einen schweren Unfall mit mehreren verletzten Personen. Die dortige gesetzliche Mindestdeckung ist niedriger als in Deutschland.
→ Die Mallorca-Police hebt die Haftpflichtsumme auf Ihr deutsches Vertragsniveau an.
Beispiel 2: Eigener Pkw in Italien
Sie fahren mit dem eigenen Fahrzeug ins Ausland und es kommt zu einem Unfall. Die gegnerische Versicherung zahlt nur nach nationalem Recht.
→ Hier greift der Auslandsschadenschutz und ermöglicht eine Regulierung nach deutschem Recht.
Beide Bausteine ergänzen sich – sie ersetzen einander jedoch nicht.
Wann ist welche Lösung sinnvoll?
Eine pauschale Empfehlung ist nicht möglich. Entscheidend sind:
- Nutzen Sie häufig Mietwagen im Ausland?
- Reisen Sie regelmäßig mit dem eigenen Fahrzeug ins Ausland?
- Wie hoch sind Ihre vertraglichen Deckungssummen?
- Enthält Ihr Tarif bereits einen der beiden Bausteine?
Wer ausschließlich gelegentlich einen Mietwagen nutzt, profitiert in vielen Fällen bereits von einer integrierten Mallorca-Klausel im Tarif. Wer dagegen häufiger grenzüberschreitend mit dem eigenen Fahrzeug unterwegs ist, sollte den Auslandsschadenschutz prüfen.
Typische Missverständnisse
„Die Mallorca-Police gilt weltweit.“
Nicht zwingend. Der geografische Geltungsbereich ergibt sich aus den Versicherungsbedingungen.
„Auslandsschadenschutz ersetzt die Mallorca-Police.“
Nicht vollständig. Während der Auslandsschadenschutz nach deutschem Recht reguliert, hebt die Mallorca-Police konkret die Haftpflichtsumme bei Mietwagen an.
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