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Mallorca Immobiliengebühren und Steuern

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Die Anschaffungskosten müssen kein Streitthema sein, um immobilien auf Mallorca kaufen.

Sie müssen die Kosten des Erwerbs in die Bestimmung einbeziehen, wie viel Sie für Ihr ideales Mallorca-Haus zum Verkauf ausgeben können. Diese Kosten richten sich natürlich nach dem tatsächlichen Verkaufspreis. Lassen Sie uns einen Blick auf die Steuern werfen, die für die zum Verkauf stehende Immobilie auf Mallorca zu zahlen sind.

Tipps zum Verständnis von Immobilienkosten, Gebühren und Steuern

GEBÜHREN FÜR NOTAR UND IMMOBILIENREGISTRIERUNG

Die Notargebühren müssen bei Erteilung der öffentlichen Urkunde bezahlt werden, und die Originale der Urkunde werden dann vorgelegt, damit sie im Grundbuch eingetragen werden können. Zuvor sind die betriebsbezogenen und kommunalen Abgaben zu entrichten.

Es wird empfohlen, nach dem Kauf den Inhaber aller Lastschriften für Lieferungen im Zusammenhang mit der Immobilie zu ändern, um Zahlungsausfällen und den folgenden Problemen vorzubeugen. Ihr Anwalt oder der Immobilienmakler kann dies übernehmen.

ANWALTSGEBÜHREN

Nur erstattungsfähig, wenn Sie einen Anwalt beauftragen, der normalerweise empfohlen wird, Sie zu vertreten. Üblicherweise liegen die Rechtskosten zwischen 0,5 % und 1 % des Anschaffungspreises.

STEUERN

(Umsatzsteuer oder „Mehrwertsteuer“, Grunderwerbssteuer)

Nach der Fertigstellung vor dem Notar muss der Käufer die folgenden Steuern zahlen:

Mehrwertsteuer (MwSt.)

Die Erstübertragung von Grundstücken ist umsatzsteuerpflichtig, d. h. nur Neubauten werden besteuert. 10 % des Kaufpreises ist der jeweils gültige Satz.

Für alle anderen Übertragungen von umsatzsteuerpflichtigen Immobilien (Gewerberäume, Lager, Garagen, die nicht mit der Wohnung übertragen werden, Grundstücke etc.) ändert sich die allgemeine Umsatzsteuer auf 21 %.

Zum Zeitpunkt der Eigentumsübertragung muss der Käufer den Verkäufer bezahlen.

 

Stempelsteuer

Der Käufer hat bei der Übertragung einer mehrwertsteuerpflichtigen Immobilie durch öffentliche Urkunde die STAMP DUTY TAX an die balearische Steuerbehörde zu zahlen, die seit Januar 2013 typischerweise 1,2 % des Kaufpreises beträgt. Ab dem Datum der Unterzeichnung des allgemeinen Kaufvertrages ist diese Steuer innerhalb eines Monats zu entrichten.

Um es genauer zu verstehen, können Sie sich an die Immobilienprofis von uli-David.homes wenden

 

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